Unser Rechtsanwalt für Erbrecht
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht berät Sie kompetent in allen Bereichen rund um das Thema Erbe und Nachlassverwaltung. Unsere Kanzlei betreut Sie sowohl bei erbrechtlichen Fragen nach dem Todesfall wie auch auf allen Gebieten der Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam Ihr Testament und klären alle existentiell wichtigen Dinge.
Der letzte Wille – das Testament im Erbrecht
Für die Planung der eigenen Erbfolge steht Ihnen unser Anwalt für Familien- und Erbrecht gern zur Seite. Die Kosten unserer Leistung hängen davon ab, ob es sich um eine Erstberatung, eine außergerichtliche Dienstleistung oder die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren handelt. Um Streit und Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Vermögens- und Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln. Ihre persönliche Situation entscheidet darüber, was in das Testament aufgenommen werden soll.
Wir helfen unseren Mandanten dabei, Einzel- und gemeinschaftliche Testamente zu erstellen. Die Nachlassverwaltung ist ein sehr sensibles Gebiet, das von Eltern über Kinder, Enkel, Geschwister und Freunde viele Menschen betrifft.
Bei der Entscheidung für ein Testament oder einen Erbvertrag wird Sie ein Anwalt für Erbrecht bestens beraten. Konsultieren Sie einfach die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Memmingen und machen Sie einen Termin zur Erstberatung aus.
Welche Fragen bewegen Sie zum Erbrecht?
Ein Erbe bedeutet nicht immer nur den Erhalt eines Aktivvermögens, sondern auch die Übernahme von Verbindlichkeiten und Schulden. In diesem Zusammenhang ist die sechswöchige Ausschlagungsfrist entscheidend. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht informieren Sie über alle relevanten Details, die Sie zum Thema Erbrecht kennen müssen. Diese und viele weitere Fragen zum Erbrecht erreichen unsere Anwälte sehr oft:
Ihr Anwalt für Erben und Erblasser
Sollte der Erblasser kein Testament hinterlassen haben, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Eine fehlende testamentarische Regelung kann zu großen Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft führen. Entscheiden Sie sich deshalb beizeiten für ein Testament, eine Vorsorgevollmacht oder eine vorweggenommene Erbfolge. Die vorweggenommene Erbfolge befasst sich noch zu Lebzeiten mit dem Testament und dem Erbfall. Darunter fallen beispielsweise auch lebzeitige Schenkungen, bei denen der Erblasser seine Vermögenswerte schon vor dem Ableben überträgt.
Wir helfen Ihnen dabei, den Anspruch auf Ihr Erbe durchzusetzen und beraten Sie gern in allen Fragen rund um das Thema Erbrecht und Testament.